Interim Gewerberechtliche Geschäftsführung
Der Großhandel mit Arzneimitteln und der Handel mit Medizinprodukten sind reglementierte Gewerbe. Für die Gewerbeberechtigung benötigt man in beiden Fällen in Österreich einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, eine gewerberechtliche Geschäftsführerin, der/die zusätzliche Befähigungsnachweise erbringen muss.
Interim Gewerberechtliche Geschäftsführung
Ich biete kurzfristige Unterstützung im Bereich der interimistischen Geschäftsführung laut §94 der Gewerbeordnung in folgenden Bereichen an:
- Gewerberechtliche Geschäftsführung für Großhandel mit Arzneimitteln und Giften
- Gewerberechtliche Geschäftsführung für den Handel mit Medizinprodukten.